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11. Praktikerforum (11.10.2011)


Gesetzliche Betreuung und Schulden/ Neuregelung des Kontopfändungsschutzes ab 1.1.2012

Michael Herzog von der Betreuungsbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart berichtete über die Grundlagen des Betreuungsrechts und den Umgang mit Schulden in diesem Bereich.

Im zweiten Teil informierte Frank Porrmann über die ab 1.1.2012 geltenden, grundlegend neuen Regelungen beim Kontopfändungsschutz. Dabei gilt es sich vor allem von der 14-tägigen Schutzfrist für Sozialleistungen zu verabschieden. Kurz und knapp: Ab 2012 gibt es Kontopfändungsschutz nur noch mit einem Pfändungsschutzkonto. Weitere beachtenswerte Details im pdf-Dokument.

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