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Kreditvermittler, Umschuldung und gewerbliche Schuldenregulierer


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Auch bei negativer Schufa-Auskunft!

Wer kennt diese Angebote nicht, die für viele Überschuldete oft der scheinbar letzte Ausweg sind. Doch in den allermeisten Fällen stecken hinter diesen Angeboten nur kühl kalkulierende Geschäftsleute, die an der Not der Überschuldeten verdienen wollen. Man sollte daher diese Angebote äußerst kritisch prüfen.

1. Umschuldung


Wenn Sie mehrere Gläubiger haben oder trotz alten Krediten neues Geld benötigen, mag es für Sie verlockend erscheinen, umzuschulden, d. h. alle Schulden zu einem Kredit zusammenzufassen: "Man hat dann nur noch einen Gläubiger, und alles wird viel einfacher". Was aber nicht bedacht wird: auch viel teurer!

Jeder neue Kredit, auch der Umschuldungskredit, kostet neue Gebühren. Sie zahlen bei einer Umschuldung meistens drauf. Wenn Sie in der Vergangenheit das überzogene Girokonto wiederholt zu einem Ratenkredit umgeschuldet oder auf einen bestehenden Kredit „aufgesattelt“ haben, überdenken Sie Ihre finanzielle Situation! Wenn Sie danach das Girokonto wieder überziehen, verschlimmert sich Ihre finanzielle Lage erst recht. Nehmen Sie gegebenenfalls Beratung durch einen Verbraucherverband oder die Schuldnerberatung in Anspruch.

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2. Kreditvermittler


Unseriöse Kreditvermittler wenden sich gezielt an Personen, die nirgendwo mehr Geld bekommen. Vielleicht sind Ihnen solche Anzeigen, z. B. "Hausfrauen-, Jedermann- oder Schnellkredite", schon aufgefallen. All die Bedingungen, die eine seriöse Bank hat (z. B. Schufa-Auskunft, Lohnabrechnung), scheint es hier nicht zu geben.

Hier sind Betrüger am Werk! Es wird Ihnen zwar die Vermittlung eines Kredites versprochen, Sie werden den Kredit im Regelfall jedoch nicht erhalten. Den Vermittlern geht es allein um die Bearbeitungskosten und –gebühren oder um Versicherungen, deren Abschluss man Ihnen vorschlägt oder als Bedingung für die Kreditvermittlung nennt.
Falls Sie doch einen Kredit erhalten, ist dieser sehr teuer und kommt normalerweise aus dem Ausland (dies übrigens nicht, weil das Geld dort leichter zu haben ist, sondern weil der Geldgeber nicht den deutschen Gesetzen unterliegt).

Wer meint, dass es ohne zusätzlichen Kredit nicht weitergeht, sollte besser Rat und Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle suchen, anstatt mit immer neuen Krediten den Schuldenberg zu vergrößern.

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3. Gewerbliche Schuldenregulierer


Seitdem die Öffentlichkeit durch die Medien oft und hinreichend vor Kreditvermittlern gewarnt wurde und insbesondere nachdem der Verbraucherinsolvenzverfahren eingeführt wurde, tauchen immer mehr gewerbliche Schuldenregulierer, Vermögensverwalter und Insolvenzberater auf. Aber Achtung: Diese bringen Ihnen keine Hilfe. Wir haben festgestellt, dass sich bei diesen Firmen sogar oft um ehemalige oder noch tätige Kreditvermittler handelt.

Gewerbliche „Regulierer“ dürfen keine Schuldnerberatung oder Insolvenzberatung durchführen. Lassen Sie sich von geschickt formulierten Verträgen und mündlichen Zusagen nicht täuschen! Gewerbliche Anbieter dürfen zum Beispiel keine Raten oder Vergleiche mit Ihren Gläubigern vereinbaren, das wäre strafbar. Die Dienstleistung dieser Anbieter besteht allein darin, von Ihnen bereitgestellte monatliche Beträge an die Gläubiger weiterzuleiten. Hiermit ist jedoch keines Ihrer Probleme gelöst, dies schützt Sie auch nicht vor einer Pfändung oder Eidesstattlichen Versicherung. Ihren „Vertragspartnern“ geht es auch hier nur darum, erhebliche Gebühren von Ihnen abzukassieren, für die Sie jedoch keine nennenswerte Leistung erhalten. Oft wird durch den gewerblichen Regulierer zusätzlich ein Anwalt eingeschaltet, den Sie dann jedoch auch zusätzlich bezahlen müssen. Sie hätten also gleich zum Anwalt gehen können.

Seriöse Schuldnerberatung, die von Kirchen, Kommunen, gemeinnützigen Vereinen und von Verbraucherberatungsstellen angeboten wird, ist immer kostenlos! Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung oder bei Ihrem Landratsamt nach den anerkannten Schuldnerberatungsstellen.

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4. Es ist nicht zu spät


Wenn Sie bereits auf einen Kreditvermittler oder auf einen gewerblichen Schuldenregulierer hereingefallen sind, ist es nicht unbedingt zu spät:

  • Kreditvermittlungsgebühren müssen Sie nur bezahlen, wenn tatsächlich ein Kredit vermittelt wurde! Falls Sie bereits bezahlt haben, kann das Geld zurückgefordert werden.
  • Versicherungsverträge, die im Zusammenhang mit einer angebotenen Kreditvermittlung oder Schuldenregulierung abgeschlossen wurden, sind (auch rückwirkend) nichtig. Sie können bezahlte Beiträge zurückverlangen.
  • Falls Sie einen Vertrag mit einem gewerblichen Schuldenregulierer unterschrieben haben, so ist auch dieser aller Wahrscheinlichkeit nach ungültig und Sie haben Chancen, verlorenes Geld zurückzubekommen


Falls Sie hereingelegt wurden, wenden Sie sich auf jeden Fall an eine Schuldnerberatungsstelle, die Verbraucherberatung oder an einen versierten Rechtsanwalt.


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