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Inkassounternehmen


"Der Mitarbeiter vom Inkassobüro hat mir mit der Polizei gedroht, da habe ich ihm schließlich 50 Euro von meiner Sozialhilfe gegeben."

Jeder überschuldete Haushalt macht früher oder später die Bekanntschaft mit einem der zahlreichen Inkassounternehmen. Allein die ca. 450 Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen treiben Forderungen in Höhe mehrerer Milliarden Euro ein. Dabei wird nicht immer mit Samthandschuhen vorgegangen, wie das Eingangsbeispiel zeigt.
Aber auch Inkassounternehmen haben die bestehenden Gesetze und Vorschriften zu beachten. Mehr zum Thema Inkassokosten gibt es auf der Seite "Kostenansprüche von Gläubigern und Inkassofirmen".
Nachfolgend geben wir Ihnen Informationen zu der Tätigkeit von Inkassounternehmen.

Fachkundige Beratung in diesen Fragen erhalten Schuldner bei Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen sowie bei Rechtsanwälten.

1. Was sind eigentlich Inkassounternehmen?


Inkassounternehmen sind "gewerbliche Schuldeneintreiber". Sie treiben für Banken, Sparkassen, den Versandhandel, Handwerker, Ärzte, Vermieter und andere Auftraggeber Geldforderungen bei säumigen Schuldnern ein. Sie bieten Gläubigern die Entlastung von der arbeitsintensiven Forderungsbeitreibung.

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2. Wer darf Inkassounternehmer werden?


Für das Betreiben eines Inkassounternehmens ist eine besondere behördliche Genehmigung erforderlich. Diese Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn der zukünftige Inkassounternehmer erheblich vorbestraft oder unter 25 Jahren alt ist. Der Bewerber muss die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung (z. B. durch eine kaufmännische Ausbildung) nachweisen. Wenn die genannten Hinderungsgründe nach Erteilung der Genehmigung auftreten oder bekannt werden, kann die Genehmigung widerrufen werden. Die erteilte Genehmigung muss von den Inkassounternehmen in den Briefkopf aufgenommen werden.

Die Genehmigung wird durch den zuständigen Gerichtspräsidenten erteilt, der die Aufsicht führt und somit auch für Beschwerden zuständig ist. An ein Inkassounternehmen, das keine Genehmigung hat, sollte auf keinen Fall gezahlt werden, genauso wenig sollte mit einem solchen Unternehmen verhandelt werden. Man sollte vielmehr Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle suchen oder die Staatsanwaltschaft einschalten.

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3. Wie dürfen Inkassobüros tätig werden?


Nach dem seit 1.7.2008 geltenden Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen In­kassounternehmen auch gerichtlich tätig werden. Das heißt, sie dür­fen nicht nur außergerichtliche Mahnun­gen an den Schuldner schicken, ihn zur Zahlung auffordern und den Gerichts­vollzieher beauftragen, sondern auch Mahn- und Voll­strec­kungs­bescheide sowie die Ab­gabe der eidesstatt­lichen Versicherung beantra­gen.

Selbstverständlich dürfen Inkassobüros weder körperliche Gewalt noch psychischen Druck ausüben oder andere unlautere Mittel anwenden (wie z. B. Täuschung oder unzulässige Daten­weiter­gabe an den Ar­beit­geber). So kam beispielsweise ein Inkassobüro auf die Idee, einen auffällig in schwarz gekleideten Mann damit zu beauftragen, die Schuldner nur durch seine ständige Anwesenheit (z. B. vor dem Haus) unter Druck zu setzen. Dies wurde gerichtlich untersagt.

Obwohl Außendienstmitarbeiter von Inkassobüros oft ähnlich auftreten wie Gerichtsvollzieher, haben sie nicht deren Rechte. Sie hingegen haben das Recht, einem solchen „Besucher“ den Zutritt zu Ihrer Wohnung zu verweigern.

Wenn Sie durch einen Außendienstmitarbeiter genötigt oder bedroht werden, scheuen Sie sich nicht, die Polizei herbeizuholen.

Unterschreiben Sie keine Unterlagen bei einem Besuch eines Außendienstmitarbeiters. Diese dienen oft dazu, sich unlautere Kosten anerkennen zu lassen. Wer von einem Inkassoaußendienstmitarbeiter belästigt wird, oder wessen Arbeitgeber von einem Inkassounternehmen Informationen über die private Schuldensituation erhalten hat, sollte dies dem zuständigen Gerichtspräsidenten oder der Staatsanwaltschaft anzeigen. Schuldnerberatungsstellen sind hierbei behilflich. Nur so ist die Vorgehensweise von Inkassobüros zu kontrollieren und auch zu verändern.

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4. Was tun bei einer Auseinandersetzung mit einem Inkassounternehmen?


Hilfe und Beratung bieten die Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen. Auch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes und ein gerichtliches Vorgehen können angebracht sein.

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