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Das Basiskonto


Seit 19.06.2016 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto. Ein solches Konto nennt man Basiskonto.


Was ist ein Basiskonto?

  • Beim Basiskonto handelt es sich um ein Guthabenkonto, also ein Girokonto, das nicht überzogen werden darf. Es soll wie ein ganz normales Girokonto verwendet werden können.
  • Mit ihm müssen Daueraufträge und Lastschrifteinzüge möglich sein. Außerdem hat die Bank dem Kontoinhaber eine Karte für Zahlungen zur Verfügung zu stellen, mit der auch Abhebungen an Geldautomaten in der gesamten EU sowie Liechtenstein, Norwegen und Island möglich sind.
  • Ein Basiskonto kann nur von einer Einzelperson eingerichtet werden, Gemeinschaftskonten sind nicht möglich.
  • Es kann sofort bei Eröffnung der Antrag gestellt werden, das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu führen.
  • Die Kosten für ein Basiskonto dürfen nicht deutlich höher sein als für ein vergleichbares „normales“ Girokonto



Wer bekommt ein Basiskonto?

Das Recht auf ein Basiskonto hat „jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union“ (so der Gesetzestext im Wortlaut), auch Wohnungslose, Asylbewerber und Geduldete. Der Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos kann bei jeder Bank gestellt werden. Das Antragsformular findet sich auch im Internet auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):



Wann kann die Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt werden?

  • Wenn der Antragsteller bereits ein Girokonto hat, dass er auch tatsächlich nutzen kann. Die Nutzbarkeit dieses Kontos muss so sein, wie oben bei den Eigenschaften des Basiskontos geschildert. Der Antrag darf nicht abgelehnt werden, wenn dies nicht der Fall ist oder das Konto bereits gekündigt wurde, sei es von der Bank oder dem Kunde selbst.
  • Wenn in der Vergangenheit ein Konto bei derselben Bank bestand, das zu Recht gekündigt wurde.


Die Bank muss ihre Ablehnung innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitteilen und begründen.


Wie wehrt man sich bei einer Ablehnung?

Es besteht die Möglichkeit, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) ein kostenloses Verfahren durchführen zu lassen. Das Antragsformular befindet sich zum Download auf deren Website.


Darüber hinaus kann man sich an eine Verbraucherschlichtungsstelle wenden oder Klage bei Gericht erheben.